Friedhofspflicht, aber warum?
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Friedhofspflicht, aber warum? Diese Frage beschäftigt viele Teile der Bevölkerung. Ist es doch in Nachbarländern völlig anders geregelt. In Deutschland unterliegt die Asche eines Verstorbenen der gesetzlichen Friedhofspflicht. Man darf die Urne nicht an die Angehörigen zur Aufbewahrung zuhause aushändigen. Der in Deutschland oft ins Wort geführte „Friedhofszwang“ wird immer wieder als Bevormundung des Staates angesehen und kritisiert. Dabei wird …
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Autor: Teresa Rudloff Kategorien: Allgemein, Bestattung, Bestattungsfragen, Gothas Friedhöfe, Pressemitteilungen
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