In Deutschland unterliegt die Asche eines Verstorbenen dem gesetzlichen Friedhofszwang, d. h. die Urne darf nicht an die Angehörigen zur Aufbewahrung zuhause ausgehändigt werden. In wenigen Gemeinden (zum Beispiel in Rostock) wird ein Areal vorgehalten, welches für das Ausstreuen der Asche zur Verfügung steht. Diese Art der Beisetzung ist nicht unbedingt im Sinne unserer Bestattungskultur und kann im Nachgang zu erheblichen, psychischen Problemen führen. Die Urne mit der darin befindlichen Asche mit nach Hause zu nehmen, ist in Deutschland ebenso verboten. Nun kann man der Meinung sein, dass dieses Verbot nicht liberal ist, dennoch gilt es, zu Bedenken, dass man dann als einzige Person Zugang zu der Urne hätte, keine anderen Familienangehörigen, Verwandte, Freunde, Vereins- oder Klassenkameraden bzw. ehemalige Arbeitskollegen hätten Zutritt zu der Wohnung. Ein sehr egoistischer Gedanke, denn auch die genannten Personengruppen haben ihre ureigenste Trauerarbeit zu leisten, in welcher Intensität oder Ausprägung auch immer. Nicht auszudenken ist auch der Punkt, wenn sich zu der einen Urne im Zeitablauf noch weitere hinzugesellen. In den Niederlanden, wo dieser Trend einst einen Aufwind erfuhr, werden die Urnen bereits wieder heimlich an Brücken o.ä. abgestellt und ihrem Schicksal überlassen. Vielmals, so meine Meinung, handelt es sich nicht um den innigsten Wunsch nach der Obhut der Ascheurne, sondern das Umgehen der zu zahlenden Gebühren an den Friedhofsträger für die Nutzung einer Grabstätte und die vermeintlich eingesparten Kosten für einen Grabstein oder die Grabpflege. Vielfältige Informationen hat die Gothaer Bestattungsinstitut GmbH auf ihren Internetseiten zusammengestellt, leicht erreichbar unter: http://www.bestattung-gotha.de. Ihr Ronald Häring – Geschäftsführer der Gothaer Bestattungsinstitut GmbH