Der in Deutschland oft ins Wort geführte „Friedhofszwang“ wird immer wieder als Bevormundung des Staates angesehen und kritisiert. Dabei wird übersehen, dass die Präferenz der Bestattung von Verstorbenen auf öffentlich ausgewiesenen Flächen und Friedhöfen aus gutem Grund gewachsene Tradition ist. Es geht dabei um eine Vielzahl kultureller, trauerpsychologischer und hygienischer Aspekte, die zu berücksichtigen sind (z. B. Gewährleistung eines stetigen Zugangs zum Grab für alle Angehörigen oder die Frage, was mit der Urne passiert, wenn der „Besitzer“ der Urne selber verstirbt). Daher spricht man besser von einer Friedhofspflicht. In einem früheren Beitrag wurde bereits auf dieses Thema eingegangen. Ihr Ronald Häring – Geschäftsführer der Gothaer Bestattungsinstitut GmbH